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Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG

Das zum 1. Juli 2005 in Kraft getretene Wertpapierprospektgesetz (WpPG) verpflichtet in § 10 die Emittenten von Wertpapieren einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. 
Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die in diesem jährlichen Dokument nach § 10 WpPG enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird, nicht aktualisiert werden und deshalb veraltet sein können. Weder das jährliche Dokument noch die darin enthaltenen Angaben oder die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar. 
Die Koenig & Bauer AG hat im Geschäftsjahr 2008 (1. Januar bis 31. Dezember) folgende Informationen im Sinne von § 10 Abs. 1 WpPG veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt: 

Meldungen gemäß § 15 WpHG

Meldungen gemäß §§ 26 und 26a WpHG

Meldungen gemäß §§ 37v, 37w, 37x ff. WpHG

Konzernbericht

2007 

AG-Bericht

2007 

Quartalsberichte

Hauptversammlung 19. Juni 2008

Finanzkalender

2008 
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