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Ad-hoc-Meldungen

In § 15 verpflichtet das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die Emittenten von börsennotierten Aktien, unverzüglich Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände zu veröffentlichen, die geeignet sind, den Börsenkurs erheblich zu beeinflussen. Nachfolgend finden Sie alle ab 2005 veröffentlichten Ad-hoc-Meldungen.
 
 
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